Allgemeine Geschäftsbedingungen



Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen WS-Composite GmbH und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Jegliche von unseren Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, WS-Composite GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Bei Übersetzungen dieser AGB in andere Sprachen gilt in Zweifelsfällen immer die deutsche Version.

Zustandekommen des Vertrages
Alle Angebote der WS-Composite GmbH sind freibleibend und können jederzeit geändert werden, wenn sie von WS-Composite GmbH nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt wurden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dies mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung erklärt wurde oder wenn bestellte Ware ausgeliefert wird. Mündliche Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung, um Gültigkeit zu erlangen. WS-Composite GmbH behält sich das Recht vor, Fehler (wie Schreibfehler, Berechnungsfehler) nachträglich zu korrigieren.

Warenlieferung
Von WS-Composite GmbH angegeben Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben, bleiben aber unverbindlich. Für Waren, die WS-Composite GmbH am Lager hat, beträgt die Lieferfrist normalerweise 4-5 Tage. Im Falle von höherer Gewalt, Streiks, Lockouts, Lieferverzögerungen unserer Lieferanten oder Falschlieferungen ausserhalb unseres Einflussbereichs wird die WS-Composite GmbH vor jeder Haftung entbunden, auch wenn ein Termin von uns explizit bestätigt wurde. WS-Composite GmbH kann Waren in mehreren Teilen liefern und verrechnen. Im Falle einer Falschlieferung eines Lieferanten der WS-Composite GmbH, hat die WS-Composite GmbH das Recht, dem Kunden die korrekte Ware innert 120 Tagen ab bekannt werden der Falschlieferung nachzuliefern. Innerhalb dieser Frist, kann der Kunde nur mit schriftlichem Einverständnis der WS-Composite GmbH vom Vertrag zurücktreten.Die Frachtkosten der Erstlieferung trägt immer der Kunde, bei weiteren Teillieferungen können auch diese Frachtkosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn ihm dies unmittelbar nach Bestelleingang mitgeteilt worden ist.
Leistungen in Form von Beratung, Projektmanagement und sonstigen Tätigkeiten
WS-Composite GmbH berät den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen. WS-Composite GmbH kann jedoch keine Verantwortung für die Arbeiten Dritter übernehmen. Gutachten, Stellungnahmen und dergleichen gelten erst mit ihrer rechtsgültigen Unterschrift als verbindlich. Nachträgliche Änderungen eines Leistungsinhaltes können Anpassungen des vereinbarten Honorars zur Folge haben.
Kunden haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für eine ordentliche Erbringung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen. WS-Composite GmbH darf davon ausgehen, dass diese Unterlagen und Informationen richtig und vollständig sind.

Gefahrenübergang
Die Gefahr von unbeabsichtigter Zerstörung oder Beschädigung der Waren gehen beim Versenden der Ware an die mit dem Transport beauftragte Firma über. Mit der Entgegennahme der Waren geht diese Gefahr an den Kunden über.

Preise
Es gelten die bei Bestelleingang veröffentlichten Preise. Bei offensichtlichen Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sind nachträgliche Preisanpassungen vorbehalten. Alle Preise sind in CHF. In den Preisen nicht eingeschlossen sind geeignete Verpackung zur Lieferung, Fracht, gesetzliche Mehrwertsteuer, und Versicherung. WS-Composite GmbH behält sich das Recht vor, auf Grund von veränderter Kostensituation ihre Preise anzupassen, falls mehr als 1 Monat seit der Bestellung vergangen sind.

Versandkosten
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils ausgewiesenen Versandkosten einem von WS-Composite GmbH als geeignet angesehenen Transportunternehmen. Kosten für abweichende Lieferwünsche des Kunden werden separat verrechnet. Gefahrenguttransporte von Waren in grösseren Mengen können mit teilweise erheblichen Mehrkosten verbunden sein.

Zölle
Bei Warenlieferungen in Länder ausserhalb der Schweiz können Einfuhrabgaben anfallen. Diese hat der Kunde zu tragen. Der Kunde ist für die ordnungsgemässe Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich. Einfuhrabgaben sind keine Versandkosten.

Zahlungsbedingungen
Der Kunde erhält mit der Lieferung eine Rechnung, welche innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen ist. Alle unberechtigten Abzüge werden nachbelastet, es sei denn, WS-Composite GmbH hat andere Zahlungskonditionen schriftlich bestätigt. Spezialanfertigungen und Waren, die nicht im normalen Produktesortiment der WS-Composite GmbH sind, werden grundsätzlich gegen Vorauskasse geliefert.
Vertrags- und Rechnungswährung ist CHF. Jegliche Preisangaben in anderen Währungen auf unseren Webseiten und in Katalogen gelten ausschliesslich als Richtpreise.
WS-Composite GmbH behält sich das Recht vor, für Kunden Aufträge oder Lieferungen gegen Vorauskasse bis zur Höhe des Auftragswerts auszuführen. Kunden, welche Ausstände über ein individuell definiertes Kreditlimit haben, werden, auch für unerledigte laufende Aufträge und Lieferungen, ausschliesslich gegen Vorauskasse beliefert. Bestehende Verträge bleiben auch in diesem Falle gültig. Bei der Zahlung anfallende Spesen sind vom Kunden zu tragen.

Verzug, Mahnkosten
Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten wird eine Mahnkostenpauschale in Höhe von CHF 30.00 berechnet, sofern nicht nachgewiesen wird, dass diese Aufwendungen nicht oder wesentlich niedriger entstanden sind. Zuzüglich kann ein Zins von 10% p.A. ab Verzugseintritt in Rechnung gestellt werden. Falls WS-Composite GmbH durch einen Zahlungsverzug nachweislich höhere Kosten entstanden sind, können diese zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.
WS-Composite GmbH ist berechtigt, im Falle eines Verzugs den betreffenden Vertrag einseitig zu kündigen.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag Eigentum von WS-Composite GmbH. Bei Zahlungsverzug ist WS-Composite GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzufordern.

Widerruf
WS-Composite GmbH behält sich vor, auch nach Vertragsabschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten.
Für den Fall, dass ein Lieferant trotz vertraglicher Verpflichtung die bestellte Ware nicht mehr liefert und dies zu einem von WS-Composite GmbH unverschuldeten, nicht nur vorübergehenden Leistungshindernis führt, ist WS-Composite GmbH zum Rücktritt berechtigt. Im Falle des Rücktrittes wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet.
Der Kunde kann ungebrauchte Ware in Originalverpackung bis zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung zurücksenden, allerdings nur nach vorheriger Absprache mit WS-Composite GmbH. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der Bestellten. Der Kunde trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren. Bereits bezahlte Beträge werden dem Kunden nur gutgeschrieben oder zurückvergütet, wenn er keine anderweitigen Ausstände bei WS-Composite GmbH hat. Angebrauchte Ware, zugeschnittene Fasern und Spezialanfertigungen sind von diesem Rückgaberecht ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht bei Verträgen über Beratungs- und Projektmanagementfunktionen.
Der Kunde hat die ihm gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu prüfen und gegebenenfalls WS-Composite GmbH und die zuständige Transportfirma zu informieren.

Reklamationen
Allfällige Reklamationen haben innert 10 Tagen nach Erhalt der Waren schriftlich an WS-Composite GmbH zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können keine Reklamationen mehr entgegengenommen werden.

Aufrechnung
Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn die Forderung des Kunden durch WS-Composite GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.
Zurückbehaltungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Gewährleistung, Haftung
Sind die gelieferten Waren im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs mangelhaft, wird WS-Composite GmbH für die Beseitigung des Mangels sorgen. Sämtliche durch WS-Composite GmbH gefertigten und vertriebenen Waren sind spezielle Leichtbauteile für den ausschliesslichen Einsatz im Leistungssport. Es besteht grundsätzlich keine Homologation (Zulassung) im Sinne der Strassenverkehrsgesetzgebung (SVG/BAV) oder anderweitiger amtlicher Zertifizierung. Waren mit entsprechender Homologation oder Zertifizierung (zB Goalie Masken) sind explizit gekennzeichnet. Auf Grund der extremen Beanspruchung der Waren wird jegliche Haftung abgelehnt. Aus obgenannten Gründen schliesst WS-Composite GmbH die Gewährleistung grundsätzlich aus. Für Massschlittschuhe der Marke TRUE, sowie deren Stöcke gilt die jeweilge Garantiedauer des Produzenten (6 Monate für Masschlittschuhe, 30 Tage für Non-Custom Stöcke). Zudem kann WS-Composite GmbH nicht für weitergehende Schäden haftbar gemacht werden, insbesondere nicht für entgangenen Profit oder andere finanzielle Verluste des Kunden. Dies gilt sowohl für die Firma WS-Composite GmbH, als auch für deren Angestellte, Vertreter und Agenten. Die Haftung der WS-Composite GmbH für eigenes Verschulden, sowie das unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und das Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei Beratungs- und Projektmanagementfunktion der WS-Composite GmbH ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf das vereinbarte Honorar für den betroffenen Auftrag beschränkt.

Urheberrechte
Das gesamte Wissen bezüglich der Herstellungsverfahren (Prozesse) sowie der Wahl der Produkte zur Herstellung (Produktion) von Geräten und Artikel durch WS-Composite GmbH sind uneingeschränktes Eigentum derselben. Nachbauten (Kopien) sind, ohne ausdrückliches, schriftliches Einverständnis der Firma WS-Composite GmbH, untersagt und werden strafrechtlich verfolgt.
Schutz- und Nutzungsrechte
Ein Hinweis auf die bestehende Kundenbeziehung, insbesondere im Rahmen der Werbung oder als Referenz ist nur bei gegenseitigem Einverständnis gestattet.

Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden unter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert und bei der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen sowie Dritte zur Bestellabwicklung, Systembetreuung und Kontrolle eingeschaltete Unternehmen weitergegeben.

Salvatorische Klausel
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinden Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine entsprechend ungültige Bestimmung wird durch eine Klausel ersetzt, die möglichst nahe an der Absicht der ungültigen Bestimmung liegt.
Anwendbares Recht
Gültigkeit haben ausschliesslich die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes, auch wenn aus dem Ausland bestellt oder ins Ausland geliefert wird. Davon ausgenommen sind sämtliche Kollisionsnormen (IPRG), welche ausdrücklich ausgeschlossen sind.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung ist Bern. WS-Composite GmbH ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.